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   OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19   

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https://dejure.org/2020,49075
OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19 (https://dejure.org/2020,49075)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19 (https://dejure.org/2020,49075)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. August 2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19 (https://dejure.org/2020,49075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 54 StGB, § 266a StGB, § 21 SchwarzArbG
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Berücksichtigung wirtschaftlicher Nachteile sowie des Ausschlusses der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen im Rahmen der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.06.2005 - 1 StR 149/05

    Strafzumessung (gerechter Schuldausgleich; Revisibilität; gesteigerte

    Auszug aus OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19
    Übersteigt die Gesamtstrafe - was hier nicht unmittelbar augenfällig wird - die Einsatzstrafe nur in geringem Umfang und nähert sich damit der unteren Grenze des Zulässigen an, so sind an die Begründung der Strafhöhe größere Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2005, Az. 1 StR 149/05, bei juris; Urt. v. 30.11.1971, Az. 1 StR 485/71, bei beck-online).
  • BGH, 22.10.1953 - 5 StR 230/53
    Auszug aus OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19
    Auch wenn der bloßen Summe der Einzelstrafen als der durch § 54 Abs. 2 StGB festgelegten Strafobergrenze - hier immerhin 1.535 Tagessätze - meist nur geringes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschl. v. 12.02.2003, Az. 2 StR 451/02, m. w. N., bei juris), besteht eine solche erhöhte Begründungspflicht bei nur geringfügig angehobener Einsatzstrafe namentlich dann, wenn die übrigen gleichartigen Einzelstrafen ihr in der Höhe fast gleichkommen und sehr zahlreich sind (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1953, Az. 5 StR 230/53, bei juris), wie das hier bei insgesamt 61 Einzelstrafen zutrifft, von denen 12 jeweils 60 Tagessätze, 4 jeweils 55 Tagessätze, 3 jeweils 45 Tagessätze und 11 immerhin noch jeweils 40 Tagessätze umfassen.
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 506/12

    Einbeziehung anwaltsgerichtlicher Sanktionen in die Strafzumessung

    Auszug aus OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19
    Das Gericht hat gem. § 46 Abs. 1 StGB auch die von einer Strafe ausgehenden Wirkungen mit in den Blick zu nehmen, so dass berufliche Nebenwirkungen einer strafgerichtlichen Verurteilung auf das Leben des Angeklagten jedenfalls dann strafmildernd zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sind, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (BGH, Beschl. v. 11.04.2013, Az. 2 StR 506/12 m.w.N.; Beschl. v. 29.09.2015, Az. 1 StR 412/15, bei beck-online).
  • OLG Jena, 26.08.2011 - 1 Ss 40/11

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Nichtzahlung gemeldeter

    Auszug aus OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19
    Das Urteil wird zwar den (ohnehin reduzierten) Darstellungsanforderungen, die bei Verwirklichung des § 266a StGB durch schlichte Nichtzahlung angemeldeter Beiträge gelten, nicht vollständig gerecht, indem es nur die vorenthaltenen Arbeitnehmerbeiträge, nicht aber auch die sie umfassenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge mitteilt (vgl. BGH, Beschl. v. 07.10.2010, Az. 1 StR 424/10; Beschl. v. 11.07.2019, Az. 1 StR 456/18; Senat, Urt. v. 26.08.2011, Az. 1 Ss 40/11, bei juris).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Auszug aus OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen; in Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (BGH, Urt. v. 02.02.2017, Az. 4 StR 481/16, m.w.N., bei juris).
  • BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00

    Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung

    Auszug aus OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19
    Ebenso wenig, wie das Gericht die Ermittlung der schuldangemessenen Strafe von der Frage abhängig machen darf, ob dem Angeklagten noch eine Strafaussetzung bewilligt werden kann/soll, (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.2000, Az. 5 StR 490/00, bei juris), darf es die Bemessung der Strafe danach ausrichten, ob dem Angeklagten nach Maßgabe der in § 21 SchwarzArbG bestimmten Ausschlusskriterien weiterhin die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen möglich bleibt.
  • BGH, 07.10.2010 - 1 StR 424/10

    Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens

    Auszug aus OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19
    Das Urteil wird zwar den (ohnehin reduzierten) Darstellungsanforderungen, die bei Verwirklichung des § 266a StGB durch schlichte Nichtzahlung angemeldeter Beiträge gelten, nicht vollständig gerecht, indem es nur die vorenthaltenen Arbeitnehmerbeiträge, nicht aber auch die sie umfassenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge mitteilt (vgl. BGH, Beschl. v. 07.10.2010, Az. 1 StR 424/10; Beschl. v. 11.07.2019, Az. 1 StR 456/18; Senat, Urt. v. 26.08.2011, Az. 1 Ss 40/11, bei juris).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19
    Übersteigt die Gesamtstrafe - was hier nicht unmittelbar augenfällig wird - die Einsatzstrafe nur in geringem Umfang und nähert sich damit der unteren Grenze des Zulässigen an, so sind an die Begründung der Strafhöhe größere Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2005, Az. 1 StR 149/05, bei juris; Urt. v. 30.11.1971, Az. 1 StR 485/71, bei beck-online).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf

    Auszug aus OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19
    Auch wenn das Gericht nicht zu einer erschöpfenden Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen verpflichtet ist, sondern in den Urteilsgründen nur die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände darlegen muss (vgl. BGH, Urt. v. 02.08.2012, Az. 3 StR 132/12, bei juris), lässt diese knappe Formulierung besorgen, dass die damit angesprochenen Umstände nicht mit dem ihnen tatsächlich zukommenden Gewicht zu Ungunsten des Angeklagten in die Abwägung eingestellt worden sind.
  • BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17

    Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen (Voraussetzungen; Fälle sachlich und

    Auszug aus OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19
    Soweit es schließlich die konkrete Bemessung der Einzelstrafen angeht, ist die vom Landgericht vorgenommene Kategorisierung nach den jeweils verursachten Schadenshöhen angesichts der gleichgelagerten Begehungsweisen im Ansatz nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschl. v. 23.11.2017, Az. 1 StR 150/17, m.w.N., bei juris).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das

  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 412/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Nebenwirkungen einer Verurteilung: drohende

  • BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02

    Gesamtstrafenbildung (höherer Wert des Zusammenhangs der Einzeltaten als der

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